Was die Richtlinie Arbeitgebern auferlegt.
Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Fragen Beschäftigte nach, zeigen Sie Kriterien, keine Meinungen.
- Art. 4Kriterien für den Wert der Arbeit
Gleichwertige Arbeit wird nach Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen beurteilt. Die Kriterien werden mit der Arbeitnehmervertretung vereinbart, wo es eine gibt.
Paryty: bewertet jede Stelle nach 18 Kriterien aus diesen vier Gruppen.
- Art. 5Entgelt in der Stellenanzeige
Bewerbende erfahren das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne, zum Beispiel in der Stellenanzeige. Nach dem bisherigen Entgelt dürfen Sie nicht fragen.
Paryty: die Entgeltgruppe der Stelle ist die Grundlage für die Spanne, die Sie veröffentlichen.
- Art. 6Kriterien, die Beschäftigte nachlesen können
Beschäftigte haben einfachen Zugang zu den Kriterien für Entgelt, Entgelthöhen und Entgeltentwicklung.
Paryty: exportiert die Methodik als Regelung, die Sie den Beschäftigten zugänglich machen.
- Art. 7Antwort innerhalb von zwei Monaten
Beschäftigte können Auskunft über ihr eigenes Entgelt und die Durchschnittswerte nach Geschlecht für gleichwertige Arbeit verlangen. Die Antwort muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen; über dieses Recht informieren Sie jedes Jahr.
Paryty: die Kategorien gleichwertiger Arbeit sind bereits festgelegt, daher hat jede Antwort eine Grundlage.
- Art. 9Bericht zum Entgeltgefälle
Je nach Zahl der Beschäftigten:
250 und mehr ab 2027 jährlich 150–249 ab 2027 alle 3 Jahre 100–149 ab 2031 alle 3 Jahre Paryty: der Bericht nach Gruppen von Beschäftigten setzt eine Einteilung gleichwertiger Arbeit voraus – Paryty erstellt sie.
- Art. 10Gemeinsame Entgeltbewertung
Beträgt der Unterschied zwischen Frauen und Männern in einer beliebigen Gruppe 5 % oder mehr und rechtfertigen oder beseitigen Sie ihn nicht innerhalb von sechs Monaten, folgt eine gemeinsame Bewertung mit der Arbeitnehmervertretung.
Paryty: jede Grenze zwischen den Stufen ist inhaltlich begründet, daher können Sie einen Unterschied mit Kriterien rechtfertigen.
- Art. 16Schadensersatz ohne Obergrenze
Beschäftigten stehen entgangenes Entgelt samt Zulagen, Ersatz für entgangene Chancen, immaterieller Schaden und Zinsen zu. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Paryty: eine Eingruppierung, die Sie vertreten können, bevor eine Forderung eingeht.
- Art. 18Die Beweislast liegt bei Ihnen
Legen Beschäftigte Tatsachen dar, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Wer Art. 5, 6, 7, 9 und 10 nicht erfüllt hat, trägt diese Beweislast in jedem Fall.
Paryty: die Regelung und die Begründung der Grenzen sind der Nachweis, den Sie vorlegen.